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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Kultourissimo, Inhaberin Inge Hoffmann-Vaz, (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  2. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§ 2 Vertragsschluss/Buchung


Ihre mündliche oder schriftliche Anmeldung erfolgt auf der Grundlage eines Kultourissimo-Angebots für eine Thementour oder ein Tourenpaket.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Diese ist für beide Seiten verbindlich. Ein wirksames Vertragsverhältnis kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung in Form der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter zustande.

§ 3 Vertragliche Leistungen

Die vom Anbieter geschuldeten vertraglichen Leistungen entnehmen Sie der verbindlichen Anmeldebestätigung. Gesonderte Absprachen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.


§ 4 Preise

Soweit sich nicht aus der verbindlichen Anmeldebestätigung etwas anderes ergibt, umfassen die Tourenpreise die Tourenführung und Eintrittsgelder. Fahrtkosten und Restaurantbesuche werden in der Regel gesondert abgerechnet. 
Alle angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Änderungen oder Abweichungen einzelner, in der verbindlichen Anmeldebestätigung ausgewiesener Leistungen, die nachträglich (nach Eingang der Bestätigung) notwendig waren und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich Umfang und Inhalt der Tour beeinträchtigen.

§ 5 Zahlungsmodalitäten


Der Preis für die jeweilige Tour wird mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig und ist spätestens bei Tourenbeginn zu entrichten.
Der Preis kann entweder vorab auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto überwiesen werden oder bei Beginn der Tour bar gezahlt werden. Kredit-und  EC-Karten werden nicht akzeptiert. Bei Vorabüberweisung ist der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg vorzulegen.
Ist der vereinbarte Preis bis zum Beginn der Tour nicht vollständig bezahlt und liegt auch keine schriftliche Rücktritts- oder Umbuchungsmeldung vor, so ist der Anbieter berechtigt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten und die geplante Tour abzusagen.
In diesem Fall ist der Kunde dem Anbieter zu Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. 

§ 6 Rücktritt/Umbuchung

Eine Umbuchung oder ein Rücktritt von der gebuchten Tour durch den Kunden ist bis spätestens 24 Stunden vor Tourenbeginn möglich und muss schriftlich beim Anbieter erklärt werden. Maßgeblich für die Umbuchungs- bzw. Rücktrittsmöglichkeit des Kunden ist der Eingang der schriftlichen Umbuchungs- oder Rücktrittserklärung beim Anbieter. Das Risiko des Zugangsnachweises liegt in diesem Fall beim Kunden. Erfolgt der Rücktritt oder die Umbuchung weniger als 24 Stunden vor Beginn der Tour, ist der Gesamtpreis zu leisten.  

§ 7 Versicherungen

Versicherungen sind im Preis der Touren nicht eingeschlossen und werden auch nicht angeboten. Die Haftung (§ 9 dieser AGB) des Anbieters nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt hiervon unberührt.

§ 8. Rücktritt durch den Anbieter

Ist die Durchführung einer Tour auf Grund von Krankheit oder verkehrswidrigen Witterungsverhältnissen nicht möglich, kann diese vom Anbieter bis Stunden vor Beginn abgesagt werden.       
In diesem Fall wird  eine Ersatztour oder ein Ersatztermin angeboten. Ist die Wahrnehmung  der Ersatztour oder des Ersatztermins dem Kunden nicht möglich, so erstattet der Anbieter  den bezahlten Preis der Tour unverzüglich.

§  9 Haftung


  1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Jeder Teilnehmer ist selbst verpflichtet, einzuschätzen, welchen Belastungen er gewachsen ist. Informationen zu besonderen Rahmenbedingungen einer Tour (z.B. anspruchsvolle Steigungen bei der Begehung des Westwalls oder besondere klimatische Bedingungen in den Bunkern der Ligne Maginot) sind in der Tourenbeschreibung und der verbindlichen Anmeldungsbestätigung enthalten.


§ 10 Kündigung durch den Anbieter aus wichtigem Grund

Eine Tour kann vor oder während der Durchführung durch den Anbieter aus wichtigem Grund gekündigt werden.  Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Tourteilnehmer durch sein Verhalten den Tourablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch trotz Hinweis bzw. Verwarnung durch den Anbieter nicht abgeholfen werden kann. Im Falle dieser Kündigung behält der Anbieter grundsätzlich den Anspruch auf den vollen Reisepreis.
Im Interesse aller, auch zukünftiger Tourenteilnehmer, wird erwartet, z.B. bestehende Fotografierverbote  zu beachten und sich entsprechend den jeweiligen Begebenheiten angemessen zu verhalten.

§ 11 Gewährleistung

Die Gewährleistungspflicht des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wird die Tour nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Anbieter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung angeboten wird. Der Anbieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Kunde kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn die Annahme ihm nicht zuzumuten ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
  3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

 

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Kultourissimo
Inge Hoffmann-Vaz
Bismarckstraße 20
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