§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Vertragsschluss/Buchung
Ihre mündliche oder schriftliche Anmeldung erfolgt auf der Grundlage eines Kultourissimo-Angebots für eine Thementour oder ein Tourenpaket.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Diese ist für beide Seiten verbindlich. Ein wirksames Vertragsverhältnis kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung in Form der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter zustande.
§ 3 Vertragliche Leistungen
Die vom Anbieter geschuldeten vertraglichen Leistungen entnehmen Sie der verbindlichen Anmeldebestätigung. Gesonderte Absprachen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
§ 4 Preise
Soweit sich nicht aus der verbindlichen Anmeldebestätigung etwas anderes ergibt, umfassen die Tourenpreise die Tourenführung und Eintrittsgelder. Fahrtkosten und Restaurantbesuche werden in der Regel gesondert abgerechnet.
Alle angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Änderungen oder Abweichungen einzelner, in der verbindlichen Anmeldebestätigung ausgewiesener Leistungen, die nachträglich (nach Eingang der Bestätigung) notwendig waren und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich Umfang und Inhalt der Tour beeinträchtigen.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
Der Preis für die jeweilige Tour wird mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig und ist spätestens bei Tourenbeginn zu entrichten.
Der Preis kann entweder vorab auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto überwiesen werden oder bei Beginn der Tour bar gezahlt werden. Kredit-und EC-Karten werden nicht akzeptiert. Bei Vorabüberweisung ist der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg vorzulegen.
Ist der vereinbarte Preis bis zum Beginn der Tour nicht vollständig bezahlt und liegt auch keine schriftliche Rücktritts- oder Umbuchungsmeldung vor, so ist der Anbieter berechtigt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten und die geplante Tour abzusagen.
In diesem Fall ist der Kunde dem Anbieter zu Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt.
§ 6 Rücktritt/Umbuchung
Eine Umbuchung oder ein Rücktritt von der gebuchten Tour durch den Kunden ist bis spätestens 24 Stunden vor Tourenbeginn möglich und muss schriftlich beim Anbieter erklärt werden. Maßgeblich für die Umbuchungs- bzw. Rücktrittsmöglichkeit des Kunden ist der Eingang der schriftlichen Umbuchungs- oder Rücktrittserklärung beim Anbieter. Das Risiko des Zugangsnachweises liegt in diesem Fall beim Kunden. Erfolgt der Rücktritt oder die Umbuchung weniger als 24 Stunden vor Beginn der Tour, ist der Gesamtpreis zu leisten.
§ 7 Versicherungen
Versicherungen sind im Preis der Touren nicht eingeschlossen und werden auch nicht angeboten. Die Haftung (§ 9 dieser AGB) des Anbieters nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt hiervon unberührt.
§ 8. Rücktritt durch den Anbieter
Ist die Durchführung einer Tour auf Grund von Krankheit oder verkehrswidrigen Witterungsverhältnissen nicht möglich, kann diese vom Anbieter bis Stunden vor Beginn abgesagt werden.
In diesem Fall wird eine Ersatztour oder ein Ersatztermin angeboten. Ist die Wahrnehmung der Ersatztour oder des Ersatztermins dem Kunden nicht möglich, so erstattet der Anbieter den bezahlten Preis der Tour unverzüglich.
§ 9 Haftung
§ 10 Kündigung durch den Anbieter aus wichtigem Grund
Eine Tour kann vor oder während der Durchführung durch den Anbieter aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Tourteilnehmer durch sein Verhalten den Tourablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch trotz Hinweis bzw. Verwarnung durch den Anbieter nicht abgeholfen werden kann. Im Falle dieser Kündigung behält der Anbieter grundsätzlich den Anspruch auf den vollen Reisepreis.
Im Interesse aller, auch zukünftiger Tourenteilnehmer, wird erwartet, z.B. bestehende Fotografierverbote zu beachten und sich entsprechend den jeweiligen Begebenheiten angemessen zu verhalten.
§ 11 Gewährleistung
Die Gewährleistungspflicht des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Wird die Tour nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Anbieter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung angeboten wird. Der Anbieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Kunde kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn die Annahme ihm nicht zuzumuten ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
Kultourissimo
Inge Hoffmann-Vaz
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